Amtssignatur der GEMEINDE gemäß § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Die von der Gemeinde Piringsdorf im elektronischen Wege amtlich gefertigten Dokumente weisen die Amtssignatur der Gemeinde Piringsdorf auf.
Die Amtssignatur kann auf Bescheiden und anderen Erledigungen seitens einer Behörde aufgebracht werden und macht damit kenntlich, dass es sich um ein amtliches Schriftstück von der bezeichneten Behörde handelt.
Gemäß § 19 E-GovG ist die Amtssignatur im Dokument darzustellen durch
Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke § 19 Abs. 3 E-GovG
Prüfung eines amtssignierten, elektronischen Dokuments
Sie können ein amtssigniertes, elektronisches Dokument auf seine Echtheit prüfen.
Dazu nutzen Sie bitte eine der untenstehenden Adressen:
Überprüfung des amtssignierten schriftlichen Dokumentes
Liegt das Dokument nur in schriftlicher Form vor, so können Sie eine Verifizierung unter der im Kopf des Dokuments ersichtlichen Telefonnummer anfordern. Halten Sie hierfür bitte das entsprechende Schriftstück bereit.
7373 Piringsdorf, Bundesstraße 30, Tel. 02616-8713, Fax 02616-8713-4